Kanzlei
Rechtsanwälte Moritz & Opelka
Kanzlei
Rechtsanwälte Moritz & Opelka
Arbeitsrecht in Berlin und Brandenburg
- Kündigungen/Kündigungsschutzklagen / Abfindungen (Sperrzeit)
- Inhaltliche Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen
- Individuelle und tarifliche Vergütungsfragen
- Umsetzungen und Versetzungen
- Zeugnisrecht
- Recht des Betriebsübergangs
- Arbeitszeit- und Urlaubsrecht
- Gestaltung / Beendigung von Dienstverträgen mit Führungskräften
Unsere Kanzlei berät und vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren. Unsere anwaltliche Tätigkeit erstreckt sich dabei sowohl auf das Gebiet des individuellen, als auch auf das Gebiet des kollektiven Arbeitsrechts. Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit liegen im Wesentlichen in folgenden Bereichen:
Kollektives Arbeitsrecht
- Gestaltung von Sozialplänen und Interessenausgleichsvereinbarungen
- Vertretung beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen
- Allgemeines Betriebsverfassungsrecht
- Prüfung der Anwendung von Tarifverträgen in Arbeitsverhältnissen
- Anwaltliche Vertretung in Beschlussverfahren
- Schulung von Betriebsräten
- Beratung in allen Fragen des Personalvertretungsrechtes
Ausführliche Vorgespräche über die tatsächlichen Hintergründe des Falles sind für uns selbstverständlich. Die Bearbeitung des Mandats erfolgt zudem stets unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung.
Das arbeitsrechtliche Sachgebiet wird in unserer Kanzlei von Rechtsanwalt Sven Opelka betreut.
Herr Rechtsanwalt Opelka ist als Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie als Mediator tätig.
Darüber hinaus ist er als Fachanwalt vom Justizprüfungsamt als Dozent im Rahmen der 2. juristischen Staatsprüfung beauftragt.
Angesichts seiner Erfahrungen im Bereich der außergerichtlichen Konfliktbewältigung nutzt Herr Rechtsanwalt Opelka auch außerhalb der Gerichtsverhandlungen jede Möglichkeit, konstruktive Gespräche mit den Beteiligten zu führen.
Unsere langjährige Beratungspraxis, aufgrund derer wir sowohl mit den Rechtsstandpunkten der Arbeitgeber, als auch mit denen der Arbeitnehmer hinlänglich vertraut sind, ermöglicht uns die kurzfristige Erarbeitung von Einigungen und Vergleichslösungen und damit eine möglichst schnelle und kostengünstige Streitbeilegung im Interesse unserer Mandanten.
Die Bearbeitung der arbeitsrechtlichen Mandate erfolgt selbstverständlich unter ständiger Berücksichtigung der steuerlichen und sozialrechtlichen Aspekte.
Wir würden uns freuen, auch Ihnen bei der Bewältigung Ihrer arbeitsrechtlichen Probleme behilflich sein zu dürfen.
Kanzlei Berlin
Gern helfen wir auch Ihnen bei der Lösung Ihrer rechtlichen Fragen im:
Lehrerverbeamtung
Urlaubsabgeltung
Bundesarbeitsgericht 09.11.21
Infektionsschutzgesetzes
Kitaplatz
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Beschluss zum Aktenzeichen - OVG 6 S 36/21 - vom 8. Dezember 2021 den Landrat des Landkreises Teltow-Flemming im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragstellern binnen 3 Wochen nach Zugang dieses Beschlusses bis zur Entscheidung in der Hauptsache einen wohnortnahen Betreuungsplatz im Umfang des vom Antragsgegner mit Bescheid vom 6. Juli 2021 festgestellten Bedarfs in einer Tageseinrichtung oder einer Kindestagespflege nachzuweisen.
Vergabe von Sonderschulplätzen
weitere Informationen hier
OVG Berlin-Brandenburg
Das OVG Berlin-Brandenburg hat das Land Berlin in einem von uns geführten Beschwerdeverfahren am 09.03.2021 um eine Zusicherung gebeten, dass der schwer vorerkrankte Antragsteller vorrangig bei der Corona-Schutzimpfung berücksichtigt werden kann. Vor diesem Hintergrund schließen wir nicht aus, dass sich die bisherige Rechtsprechung bei der bislang bestehenden Impfrangfolge möglicherweise zugunsten von schwer erkranken Personen ändert.
SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung
Eilanträge an das Verwaltungsgericht Berlin hinsichtlich der im Zuge des angeordneten Teil-Lockdowns geänderten SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung und den dortigen Verboten für die Ausübung insbesondere des Gaststättengewerbes und weiterer Gewerbe wie z. B. Fitness-Einrichtungen usw. bieten derzeit im Einzelfall mögliche Erfolgsaussichten, insbesondere vor dem Hintergrund des Erlasses der Beschlüsse des Verwaltungsgerichtes Berlin zu den AZ.: VG 14 L 422/20 und VG 14 L 424/20. Sofern hier Beratungsbedarf oder der Wunsch auf Vertretung im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin besteht, konktaktieren Sie Herrn Rechtsanwalt Moritz (Fachanwalt für Verwaltungsrecht).
Beamtenbesoldung
Weitere Informationen hier
Feuerwehrmann
Bekommt für 2001 bis 2004 Überstunden zugesprochen
weitere Informationen hier
Arbeitsrecht
Beamtenrecht
Verwaltungsrecht
Sozialrecht
Schulrecht
Hochschulrecht
ADRESSE
10179 Berlin Mitte
(am Alexanderplatz)
Kontakt
Fon RA Moritz: (030) 30 87 24 96
Mail: info@anwalt-moritz.de
Fon RA Opelka: (030) 30 87 25 00
Mail: info@anwalt-opelka.de