Kanzlei
Rechtsanwälte Moritz & Opelka
Aktuelles Beamtenrecht
In einem von uns vertretenen Verfahren haben wir am VG Karlsruhe mit Urteil vom 18.09.2019 zum AZ: 5 K 6782/17 die rückwirkende Aufhebung einer Versetzungsverfügung in den einstweiligen Ruhestand zulasten des Landes Baden-Württemberg durchsetzen können. Grund hierfür waren mehrere schwere Formfehler. Mit dem vorangegangenen Widerspruchsverfahren dauerte der Rechtsstreit mehr als 3 Jahre. Das Urteil ist seit dem 06.12.2019 rechtskräftig. Die betroffene Landesbeamtin, eine Lehrerin, erhält nun für die vergangenen 3 Jahre die volle Besoldung (ca. 35.000,00 EUR) nachgezahlt! Eine frühzeitige anwaltliche Vertretung kann helfen, diesen Anspruch – wenn notwendig auch über ein Gerichtsverfahren – zu sichern. Näheres erfahren Sie von RA Moritz.
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wurde dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorgelegt. Es darf erwartet werden, dass das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt.
Auch für das Land Brandenburg und weitere Bundesländer sind derzeit noch Verfahren am Bundesverwaltungsgericht und Bundesverfassungsgericht anhängig und noch nicht entschieden.
Für die effektive und kostengünstige Durchsetzung etwaiger rückwirkender Besoldungsansprüche setzen Sie bitte sich mit Herrn Rechtsanwalt Moritz, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, in Verbindung.
Entscheidung Verwaltungsgericht
In einer aktuellen Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Berlin einem Beschäftigten der Berliner Feuerwehr die finanzielle Abgeltung von geleisteten Überstunden für die Jahre 2001 bis 2004 zugesprochen. Im konkreten Fall hat das Verwaltungsgericht Berlin dem Beamten der Feuerwehr eine finanzielle Abgeltung in Höhe von 8.000,00 € zugesprochen. Diese Entscheidung ist ein Paukenschlag, denn die bisherige Rechtsprechung auch der Obergerichte wies Ansprüche wegen eingetretener Verjährung zurück. Von dieser Entscheidung dürften etwa 1.000 Feuerwehrleute im Land Berlin betroffen sein.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es bleibt abzuwarten, ob das Land Berlin hiergegen Berufung einlegen wird. Rein vorsorglich sollten betroffene Feuerwehrleute ihre Ansprüche jedoch unbedingt geltend machen. Nähere Auskunft hierzu erteilt Herr Rechtsanwalt Moritz, Fachanwalt für Verwaltungsrecht.
Kanzlei Berlin
Gern helfen wir auch Ihnen bei der Lösung Ihrer rechtlichen Fragen im:
Lehrerverbeamtung
Urlaubsabgeltung
Bundesarbeitsgericht 09.11.21
Infektionsschutzgesetzes
Kitaplatz
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Beschluss zum Aktenzeichen - OVG 6 S 36/21 - vom 8. Dezember 2021 den Landrat des Landkreises Teltow-Flemming im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragstellern binnen 3 Wochen nach Zugang dieses Beschlusses bis zur Entscheidung in der Hauptsache einen wohnortnahen Betreuungsplatz im Umfang des vom Antragsgegner mit Bescheid vom 6. Juli 2021 festgestellten Bedarfs in einer Tageseinrichtung oder einer Kindestagespflege nachzuweisen.
Vergabe von Sonderschulplätzen
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OVG Berlin-Brandenburg
Das OVG Berlin-Brandenburg hat das Land Berlin in einem von uns geführten Beschwerdeverfahren am 09.03.2021 um eine Zusicherung gebeten, dass der schwer vorerkrankte Antragsteller vorrangig bei der Corona-Schutzimpfung berücksichtigt werden kann. Vor diesem Hintergrund schließen wir nicht aus, dass sich die bisherige Rechtsprechung bei der bislang bestehenden Impfrangfolge möglicherweise zugunsten von schwer erkranken Personen ändert.
SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung
Eilanträge an das Verwaltungsgericht Berlin hinsichtlich der im Zuge des angeordneten Teil-Lockdowns geänderten SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung und den dortigen Verboten für die Ausübung insbesondere des Gaststättengewerbes und weiterer Gewerbe wie z. B. Fitness-Einrichtungen usw. bieten derzeit im Einzelfall mögliche Erfolgsaussichten, insbesondere vor dem Hintergrund des Erlasses der Beschlüsse des Verwaltungsgerichtes Berlin zu den AZ.: VG 14 L 422/20 und VG 14 L 424/20. Sofern hier Beratungsbedarf oder der Wunsch auf Vertretung im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin besteht, konktaktieren Sie Herrn Rechtsanwalt Moritz (Fachanwalt für Verwaltungsrecht).
Beamtenbesoldung
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Feuerwehrmann
Bekommt für 2001 bis 2004 Überstunden zugesprochen
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Arbeitsrecht
Beamtenrecht
Verwaltungsrecht
Sozialrecht
Schulrecht
Hochschulrecht
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