Kanzlei
Rechtsanwälte Moritz & Opelka
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Rechtsanwälte Moritz & Opelka
Schulplatzklage
Immer geht es um den Zugang zur gewünschten Grund- oder Oberschule (Gymnasium). Sehr wichtig ist der aufgrund zahlreicher Verfahren persönlich gewonnene Kontakt zu den Sachbearbeitern in den Schul- und Bezirksämtern von Berlin. Die unterschiedliche Verwaltungspraxis bei der Vergabe von Schulplätzen ist uns deshalb bekannt und oftmals auch Ausgangspunkt von positiv verlaufenden Widerspruchsverfahren. Die Fehlerquote der Verwaltung bei der Listung sowie dem Auswahlverfahren insgesamt ist jedenfalls nicht niedrig, so dass Widersprüche / Klagen durchaus erfolgreich verlaufen können. Deshalb lohnt es sich, die ablehnenden Auswahlbescheide mit einem Widerspruch anzugreifen, so dass diese nicht in Bestandskraft erwachsen können. Sodann ist jedenfalls der Verbleib im weiteren Auswahlverfahren für den Schüler gesichert.
Bei einer persönlichen Akteneinsicht im Schulamt können dann weitere Auswahlfehler erkannt und nach Möglichkeiten zur Durchsetzung der Mandanteninteressen gesucht werden. Selbstverständlich werden zuvor die Erfolgsaussichten in einem Beratungsgespräch abgeklärt. Die Findigkeiten anderer Eltern etwa über Scheinadressen oder unzutreffende Angaben über nicht vorhandene Härtefalltatbestände können dann aufgeklärt und zur Durchsetzung des Anspruches unserer Mandanten genutzt werden.
Kanzlei Berlin
Gern helfen wir auch Ihnen bei der Lösung Ihrer rechtlichen Fragen im:
Lehrerverbeamtung
Urlaubsabgeltung
Bundesarbeitsgericht 09.11.21
Infektionsschutzgesetzes
Kitaplatz
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Beschluss zum Aktenzeichen - OVG 6 S 36/21 - vom 8. Dezember 2021 den Landrat des Landkreises Teltow-Flemming im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragstellern binnen 3 Wochen nach Zugang dieses Beschlusses bis zur Entscheidung in der Hauptsache einen wohnortnahen Betreuungsplatz im Umfang des vom Antragsgegner mit Bescheid vom 6. Juli 2021 festgestellten Bedarfs in einer Tageseinrichtung oder einer Kindestagespflege nachzuweisen.
Vergabe von Sonderschulplätzen
weitere Informationen hier
OVG Berlin-Brandenburg
Das OVG Berlin-Brandenburg hat das Land Berlin in einem von uns geführten Beschwerdeverfahren am 09.03.2021 um eine Zusicherung gebeten, dass der schwer vorerkrankte Antragsteller vorrangig bei der Corona-Schutzimpfung berücksichtigt werden kann. Vor diesem Hintergrund schließen wir nicht aus, dass sich die bisherige Rechtsprechung bei der bislang bestehenden Impfrangfolge möglicherweise zugunsten von schwer erkranken Personen ändert.
SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung
Eilanträge an das Verwaltungsgericht Berlin hinsichtlich der im Zuge des angeordneten Teil-Lockdowns geänderten SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung und den dortigen Verboten für die Ausübung insbesondere des Gaststättengewerbes und weiterer Gewerbe wie z. B. Fitness-Einrichtungen usw. bieten derzeit im Einzelfall mögliche Erfolgsaussichten, insbesondere vor dem Hintergrund des Erlasses der Beschlüsse des Verwaltungsgerichtes Berlin zu den AZ.: VG 14 L 422/20 und VG 14 L 424/20. Sofern hier Beratungsbedarf oder der Wunsch auf Vertretung im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin besteht, konktaktieren Sie Herrn Rechtsanwalt Moritz (Fachanwalt für Verwaltungsrecht).
Beamtenbesoldung
Weitere Informationen hier
Feuerwehrmann
Bekommt für 2001 bis 2004 Überstunden zugesprochen
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Arbeitsrecht
Beamtenrecht
Verwaltungsrecht
Sozialrecht
Schulrecht
Hochschulrecht
ADRESSE
10179 Berlin Mitte
(am Alexanderplatz)
Kontakt
Fon RA Moritz: (030) 30 87 24 96
Mail: info@anwalt-moritz.de
Fon RA Opelka: (030) 30 87 25 00
Mail: info@anwalt-opelka.de