Kanzlei
Rechtsanwälte Moritz & Opelka
Seit mehr als 20 Jahren setzt sich unsere Kanzlei nun schon für die Belange ihrer Mandanten ein. Dabei legen wir großen Wert auf eine ehrliche und kompetente Beratung. Die Wünsche unserer Mandanten haben stets oberste Priorität. Auch wenn nicht alles machbar ist, so versuchen wir doch, für jeden Fall eine individuelle und interessengerechte Lösung zu finden. Die erfolgreiche Gestaltung unserer langjährigen Mandatsbeziehungen gibt uns dabei recht.
Aufgrund unserer Spezialisierungen sind wir in der Lage, auf aktuelle Entwicklungen insbesondere in den Bereichen des Arbeits-, Beamten-, Verwaltungs- und Sozialrechts sofort zu reagieren und rechtliche Veränderungen zum Vorteil unserer Mandantschaft zu nutzen.
Kanzlei Berlin
Gern helfen wir auch Ihnen bei der Lösung Ihrer rechtlichen Fragen im:
Bundesarbeitsgericht 09.11.21
Infektionsschutzgesetzes
Kitaplatz
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Beschluss zum Aktenzeichen – OVG 6 S 36/21 – vom 8. Dezember 2021 den Landrat des Landkreises Teltow-Flemming im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragstellern binnen 3 Wochen nach Zugang dieses Beschlusses bis zur Entscheidung in der Hauptsache einen wohnortnahen Betreuungsplatz im Umfang des vom Antragsgegner mit Bescheid vom 6. Juli 2021 festgestellten Bedarfs in einer Tageseinrichtung oder einer Kindestagespflege nachzuweisen.
Vergabe von Sonderschulplätzen
weitere Informationen hier
OVG Berlin-Brandenburg
Das OVG Berlin-Brandenburg hat das Land Berlin in einem von uns geführten Beschwerdeverfahren am 09.03.2021 um eine Zusicherung gebeten, dass der schwer vorerkrankte Antragsteller vorrangig bei der Corona-Schutzimpfung berücksichtigt werden kann. Vor diesem Hintergrund schließen wir nicht aus, dass sich die bisherige Rechtsprechung bei der bislang bestehenden Impfrangfolge möglicherweise zugunsten von schwer erkranken Personen ändert.
SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung
Eilanträge an das Verwaltungsgericht Berlin hinsichtlich der im Zuge des angeordneten Teil-Lockdowns geänderten SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung und den dortigen Verboten für die Ausübung insbesondere des Gaststättengewerbes und weiterer Gewerbe wie z. B. Fitness-Einrichtungen usw. bieten derzeit im Einzelfall mögliche Erfolgsaussichten, insbesondere vor dem Hintergrund des Erlasses der Beschlüsse des Verwaltungsgerichtes Berlin zu den AZ.: VG 14 L 422/20 und VG 14 L 424/20. Sofern hier Beratungsbedarf oder der Wunsch auf Vertretung im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin besteht, konktaktieren Sie Herrn Rechtsanwalt Moritz (Fachanwalt für Verwaltungsrecht).
Kündigungsschutz auch während der Corona Krise
Kündigungsschutz auch in Krisenzeiten! Sichern Sie Ihre Ansprüche! Erhalt des Arbeitsplatzes, höhere Abfindungen, Urlaubsabgeltung, Arbeitszeugnis pp. trotz Corona-Krise! Verschenken Sie nichts! Über Fristen und Einzelheiten beraten wir persönlich! Sven Opelka – Fachanwalt für Arbeitsrecht
Beamtenbesoldung
Weitere Informationen hier
Feuerwehrmann
Bekommt für 2001 bis 2004 Überstunden zugesprochen
weitere Informationen hier
Kanzlei Berlin
Gern helfen wir auch Ihnen bei der Lösung Ihrer rechtlichen Fragen im:
Arbeitsrecht
Beamtenrecht
Verwaltungsrecht
Sozialrecht
Schulrecht
Hochschulrecht
ADRESSE
10179 Berlin Mitte
(am Alexanderplatz)
Kontakt
Fon RA Moritz: (030) 30 87 24 96
Mail: info@anwalt-moritz.de
Fon RA Opelka: (030) 30 87 25 00
Mail: info@anwalt-opelka.de